Die Kirchenstiftung St. Margaretha ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Gremium der Kirchenverwaltung ist als juristische Person die rechtliche Vertretung dieser Stiftung. Dem Erzbischöflichen Ordinariat in Bamberg obliegt die stiftungsrechtliche Aufsicht. Rechtsgrundlage ist die "Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen" in der Fassung vom 1. August 2024, kurz KiStiftO 2024.
„Geborenes Mitglied“ ist der Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand – er muss nicht gewählt werden. Vier weitere gewählte Mitglieder aus dem Kreis der Gemeinde und der Kirchenpfleger, sofern dieser nicht aus der Mitte der gewählten Mitglieder bestimmt worden ist. Weitere zwei Mitglieder können nach der Wahl hinzuberufen werden.
Die Grundlage für die Erfüllung der kirchlichen Bedürfnisse schaffen, würdige Gottesdienstfeiern ermöglichen. Zur Zielerreichung: die Personalverantwortung wahrnehmen, die baulichen Einrichtungen erhalten, das Geld- und Sachvermögen verwalten.